Die EU-Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG wird durch die
EU-Bauproduktenverordnung Nr. 305/2011 abgelöst. Ab dem 01.07.2013 gilt dieses Regelwerk verbindlich und
regelt damit das Inverkehrbringen von Bauprodukten in Europa. Für die betroffenen Produkte der Vogl Deckensysteme GmbH
werden die Vorgaben der Bauproduktenverordnung selbstverständlich erfüllt.
Für die Hersteller von Bauprodukten gelten erweiterte
Pflichten zur Dokumentation und Kennzeichnung der Artikel. Außerdem müssen alle Bauprodukte, welche CE-gekennzeichnet
sind, eine Leistungserklärung haben. Die Leistungserklärungen für Vogl-Produkte finden Sie im Downloadbereich.
Für Rückfragen zu der Bauproduktenverordnung steht Ihnen unser Produktmanagement natürlich gerne zur Verfügung.
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